Arbeitsintegration

Die Abteilung Sucht bietet mit dem Angebot "Arbeitsabklärung Sucht" (AAS) Sozial- hilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern mit einer Suchtproblematik die Möglichkeit einer Arbeitsabklärung.

Arbeitsabklärung Sucht

Mit der Teilnahme am Modul Arbeitsabklärung Sucht (AAS) wird geklärt, ob das Potential für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aktuell vorhanden ist. Die Abklärung dauert zwischen ein bis drei Monate.

Im Anschluss an die Abklärung wird mit den Teilnehmenden besprochen, welche weiteren Schritte möglich sind. Dabei werden die während der Abklärung gemachten Erfahrungen berücksichtigt.

Mögliche weitere Schritte sind zum Beispiel:  

  • Unterstützung zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt
  • die Möglichkeit eines von der Sozialhilfe mitgetragenen Langzeitarbeitsplatzes
  • psychosoziale und medizinische Unterstützung durch Fachstellen der Suchthilfe

Teilnahmebedingungen

Am Modul Arbeitsabklärung Sucht können Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfe-empfänger des Kantons Basel-Stadt mit einer Suchtproblematik (legale/illegale Substanzen, Verhaltenssüchte) teilnehmen.

Es sollte mindestens ein Arbeitspensum von 50 Prozent geleistet werden können.

Vor und während der Arbeitszeit ist auf Suchtmittel zu verzichten. Eine begleitende substitutionsgestützte Behandlung ist möglich.

Anmeldung für das Modul Arbeitsabklärung Sucht

Anmeldungen erfolgen über die Sozialhilfe oder über Beratungs- und Behandlungs-stellen des Suchtbereichs. Die Kosten des Moduls Arbeitsabklärung Sucht werden von der Sozialhilfe Basel-Stadt finanziert. Auskunft erhalten Sie bei der Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt.