Gesetz

Es gibt Suchtmittel, deren Konsum legal, also erlaubt ist. Zu den legalen Suchtmitteln gehören Zigaretten, Bier, Wein und weitere alkoholische Getränke. Andere psychoaktive Substanzen sind zum Teil illegal und unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz.

  • Der Verkauf von Bier und Wein an Jugendliche ist in Basel ab 16 Jahren erlaubt; Zigaretten und gebrannte alkoholische Getränke erst ab 18 Jahren.
  • Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gilt, dass die Personen bestraft werden können, die diese an Jugendliche unter den genannten Altersgrenze abgeben.
  • Der Konsum von Alkohol oder Tabak ist für Jugendliche gesetzlich nicht verboten. Ausnahmen bilden Schulreglemente, die den Konsum von Alkohol unter 16 Jahren verbieten.

Der Besitz, Konsum und Handel von Betäubungsmittel ist illegal. Dies ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Auch strafbar ist das Fahrrad- oder Autofahren im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss.

Legalität und Gefährlichkeit

Die Unterscheidung in legale und illegale Suchtmittel hat weniger mit der Gefährlichkeit zu tun, sondern hat eine rein juristische Bedeutung. Alkohol und Tabak sind als legale psychoaktive Substanzen auch gesundheitsgefährdenden, gelten aber nicht als Betäubungsmittel.

Ein Experimentierkonsum oder gelegentlicher Freizeitkonsum ist meist weniger schädlich als ein häufiger Gebrauch oder ein abhängiges Konsummuster. Dies trifft jedoch nicht auf alle Substanzen zu: Was beispielsweise Kokain oder Heroin anbelangt, wird dringend auch von einem Experimentierkonsum abgeraten.

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