Gesetz

Im Kanton Basel-Stadt gilt ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige.

Tabakwaren sind in der Schweiz frei verkäuflich und in über 27'000 Verkaufsstellen (inkl. Zigarettenautomaten) leicht erhältlich. Da Tabakwaren keine gewöhnlichen Konsumgüter sind, gibt es auf Bundesebene in verschiedenen Bereichen Gesetze (Schutz vor Passivrauchen, Regelungen zu Tabakprodukten, Tabaksteuer, Werbeverbot im Radio und Fernsehen).

In der Schweiz gibt es auf nationaler Ebene bisher kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche. In den letzten Jahren haben aber viele Kantone das Mindestalter 18 bzw. 16 eingeführt. In Kantonen ohne entsprechende Vorschriften dürfen Tabakwaren an Minderjährige abgegeben werden. Tabakwerbung, die sich an unter 18- Jährige richtet, ist in der ganzen Schweiz verboten.

Tabakprävention

Da Rauchen eine grosse Belastung für die Gesundheit der Gesellschaft darstellt, betreiben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wie im Kanton Basel Stadt auch die Medizinischen Dienste des Gesundheitsdepartementes eine umfassende Tabakprävention.

Ziel der Tabakprävention ist es den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern, Rauchende zum Ausstieg zu motivieren, Kindern und Jugendlichen das Aufwachsen in einem rauchfreien Umfeld zu ermöglichen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen.

Schutz vor Passivrauch

Seit dem 1. April 2010 ist im Kanton Basel-Stadt die Vorschrift zum Schutz vor Passivrauchen wirksam. In öffentlich zugänglichen Räumen des Gastgewerbes ist das Rauchen untersagt. Auf Bundesebene ist im Mai 2010 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten.

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