Gemeinsame Gesundheitsregion: Die beiden Kantone wollen die Psychiatrieangebote zusammen weiterentwickeln

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen zusammen die psychiatrische Versorgung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion weiterentwickeln. Dazu haben die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) heute an einer Medienkonferenz den neuen Versorgungsplanungsbericht «Psychiatrische Versorgung» mit Analysen und Prognosen vorgestellt. Gleichzeitig haben sie das Bewerbungsverfahren für neue, gleichlautende Spitallisten im Bereich Psychiatrie, gültig ab 2024, eröffnet.

Nach gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik gehen die beiden Kantone nun mit der Psychiatrie das nächste grosse Fachgebiet an. Die Psychiatrie ist aktuell dasjenige Fachgebiet mit der grössten Dynamik und dem höchsten Wachstum in der Gemeinsamen Gesundheitsregion. Der Versorgungsplanungsbericht 2022 dient als Grundlage der Überlegungen. Er enthält Bedarfsanalysen und Prognosen für die künftige Inanspruchnahme der Bevölkerung in den beiden Basel. Und er dient als Grundlage des Bewerbungsverfahrens für neue gleichlautende Spitallisten ab 2024, welches heute startet.

Leistungsinanspruchnahme im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich

Die im Versorgungsplanungsbericht enthaltene Analyse zeigt, dass in der Gemeinsamen Gesundheitsregion insgesamt eine überdurchschnittliche Inanspruchnahme von stationären und ambulanten psychiatrischen Leistungen im Vergleich mit anderen Kantonen besteht. In den beiden Basel werden rund 20 Prozent mehr Fälle stationär behandelt, als dies anhand der Struktur der Wohnbevölkerung zu erwarten gewesen wäre. Ein möglicher Erklärungsgrund des hohen Behandlungsgrades in der Gemeinsamen Gesundheitsregion ist, dass die Inanspruchnahme heute gesellschaftlich akzeptierter und weniger stigmatisiert ist.

Empfehlungen aus der Analyse

Die sehr hohe stationäre Inanspruchnahme in der Psychiatrie wird auch von Fachpersonen kritisch gesehen. Dem hohen Grad der stationären Inanspruchnahme soll deshalb eine Stärkung des ambulanten und des intermediären Angebotes gegenübergestellt werden. Zu den intermediären Angeboten gehören beispielsweise Tageskliniken. Soweit medizinisch vertretbar, wird eine Verlagerung von stationären Behandlungen in intermediäre Behandlungsangebote um ca. 16 Prozent angestrebt.

Für die Stärkung der intermediären Angebote ist eine enge Zusammenarbeit mit den Spitälern nötig. Den Umfang werden die Kantone gemeinsam mit den Spitälern in einem Verlagerungsdialog ermitteln. Die angestrebte Verlagerung führt dazu, dass sich die Ausgaben der Kantone verschieben: vom Anteil an den stationären Behandlungen hin zu einem höheren Anteil der Kantone bei den intermediären Leistungen.

Künftige Entwicklung

Für die künftige optimale Versorgung der Bevölkerung wird ein grösseres psychiatrisches Angebot benötigt. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Alterspsychiatrie sind zusätzliche stationäre Angebote nötig. In der Erwachsenenpsychiatrie wird eine Entwicklung der Angebote in Richtung intermediäre und ambulante Behandlungen angestrebt. Aufgrund der vorgesehenen Massnahmen geht die Prognose davon aus, dass bis 2029 der Bedarf im stationären Bereich in der Erwachsenenpsychiatrie bis zum Ende dieses Jahrzehntes sinken wird.

Bewerbungsverfahren bis Ende Januar 2023

Nach der Vernehmlassung des «Versorgungsplanungsberichtes 2022: Gemeinsame Gesundheitsregion – Psychiatrische Versorgung» (siehe Medienmitteilung vom 4. Oktober 2022) ist nun das Bewerbungsverfahren für die Kliniken offen. Es dauert bis Ende Januar 2023. Psychiatrische Kliniken aus der ganzen Schweiz, welche die Anforderungen erfüllen, können sich für Leistungsaufträge auf den gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bewerben.

Hinweise:

Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Medienkonferenz:

  • Folien der Medienkonferenz
  • Versorgungsplanungsbericht (Autorenschaft: Gesundheitsdirektionen)

Ebenfalls veröffentlicht werden mit heutigem Datum:

  • Psychiatriekonzept mit fünf Fachkonzepten (Autorenschaft: Fachpersonen)

    Die insgesamt sechs Dokumente haben zahlreiche Fachexpertinnen und -experten aus der Region erarbeitet. Zeitgleich mit dem Versorgungsplanungsbericht werden das Psychiatriekonzept und die fünf Fachkonzepte heute veröffentlicht und der interessierten Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Die Fachunterlagen dienten den Behörden als qualitative Einordnung für das Erstellen des Versorgungsplanungsberichtes.

nach oben