Coronavirus: Konsequentere Massnahmen sind notwendig

Im Kanton Basel-Stadt gilt in Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken weiterhin die am vergangenen Mittwoch, 1. Dezember 2021, vom Regierungsrat in Kraft gesetzte Regelung: Zusätzlich zur Zertifikatspflicht (2G oder 3G) wird nach wie vor das Tragen von Masken verlangt. Die vom Bundesrat am Freitag, 3. Dezember 2021, in diesem Bereich erlassenen milderen Massnahmen reichen vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht aus und werden nicht übernommen. Es ist absehbar, dass der Bundesratsentscheid nur einen Zwischenschritt zu konsequenteren Massnahmen darstellen wird. Um den gegenwärtig rapiden Anstieg der Corona-Fallzahlen zu brechen, braucht es eine hohe Impfquote in Kombination mit einer konsequenten Maskentragpflicht. Der Regierungsrat spricht sich deshalb dafür aus, im nächsten bundesweiten Massnahmenpaket in gewissen Bereichen eine 2G-Pflicht inklusive Maskentragpflicht einzuführen.

Am Freitag, 3. Dezember 2021, hat der Bundesrat entschieden, dass die Zertifikatsplicht neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien gilt. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Abweichend von der kantonalen Regelung sieht der Bund vor, dass alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen die Möglichkeit haben, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.

Die neue Bundesregelung schafft eine Differenz zu den aktuell gültigen Massnahmen in Basel-Stadt (Zertifikatspflicht mit Maskenpflicht und Sitzpflicht bei der Konsumation). Der Regierungsrat Basel-Stadt ist zum Schluss gekommen, die geltende kantonale Regelung unverändert zu belassen und die Bundesregelung in diesem abweichenden Bereich nicht zu übernehmen.

Die epidemiologische Lage ist ernst. Die Belastung in den Spitälern ist sehr hoch, ebenso im Contact Tracing, im Testing und bei den Laborkapazitäten. Die Ansteckungszahlen steigen weiterhin stark an. Die Belastung ist derart hoch, dass der Regierungsrat der Ansicht ist, dass die Schutzmassnahmen auch nach dem bundesrätlichen Entscheid nicht gelockert werden können. Es ist absehbar, dass in Kürze weitere schweizweite Verschärfungen folgen müssen. Die Aufhebung der Maskenpflicht müsste widerrufen werden.

Neues Unterstützungsprogramm für Betriebe wird erarbeitet

Die vom Regierungsrat beschlossene Massnahme, wonach im Innenbereich eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten soll, ist vor allem für Bars und Nachtklubs einschneidend, weil nicht alle Betriebe ausreichend Sitzplätze anbieten können. Der Kanton wird die besonders betroffenen Unternehmen finanziell unterstützen. Bei den Veranstaltern mit Live-Acts kann die Unterstützung durch das Kulturprogramm dank des aktuellen Beschlusses im Bundesparlament weitergeführt werden. Für die anderen Betriebe, die nicht im Kulturprogramm sind, wird der Kanton ein neues Unterstützungsprogramm erarbeiten. Wichtig ist hier die Abstimmung mit den Massnahmen des Bundes.

Nächstes bundesweites Massnahmenpaket braucht 2G-Pflicht inkl. Maskenpflicht

Die vom Bundesrat erlassenen milderen Massnahmen reichen vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht aus. Es ist absehbar, dass der Bundesratsentscheid nur einen Zwischenschritt zu konsequenteren Massnahmen darstellen wird. Um den gegenwärtig rapiden Anstieg der Corona-Fallzahlen zu brechen, braucht es eine hohe Impfquote in Kombination mit einer konsequenten Maskentragpflicht. Das Tragen der Masken hat sich bewährt und kann den durch die Impfung hergestellten Schutz nochmals erhöhen. Der Regierungsrat spricht sich deshalb dafür aus, im nächsten bundesweiten Massnahmenpaket in gewissen Bereichen eine 2G-Pflicht inklusive Maskentragpflicht einzuführen.

Grenznähe erfordert abgestimmte Massnahmen

Auch im Hinblick auf die Situation in den angrenzenden Baden-Württemberg und Elsass erscheint es dem Regierungsrat richtig, die geltende kantonale Regelung beizubehalten. Bei niedrigeren Inzidenzen gelten dort strengere Massnahmen. Basel soll aber nicht Ausweichdestination für Einkäufe und Freizeitaktivitäten von Menschen aus Frankreich und Deutschland werden. Nicht zuletzt soll vermieden werden, dass eine zu hohe Diskrepanz der jeweiligen Regelungen und Fallzahlen die Grenzgängerinnen- und Grenzgängerthematik wieder in den Fokus rückt.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bittet an dieser Stelle nochmals alle, die noch nicht geimpft sind und dies tun könnten, sich impfen zu lassen. Ebenso bittet er die Bevölkerung, das Angebot der Booster-Impfung wahrzunehmen. In Basel-Stadt besteht nach wie vor ein grosses Angebot an niederschwelligen Impfmöglichkeiten im Impfzentrum sowie in Arztpraxen und Apotheken.

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