Coronavirus: Informationen zum Covid-Zertifikat

Das Gesundheitsdepartement informiert über den Stand der verschiedenen Covid-Zertifikate und das weitere Vorgehen im Kanton Basel-Stadt. Genesene können seit gestern Montag, 14. Juni 2021, ihr Zertifikat auslösen. Vollständig geimpfte Personen erhalten ab kommenden Montag, 21. Juni 2021, eine SMS zum Anstossen des Zertifikates. Für Getestete ist ab Ende Juni 2021 das Ausliefern eines Zertifikates vorgesehen.

Covid-Zertifikat für Genesene

Seit gestern Montag, 14. Juni 2021, können Personen, welche bereits eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und geheilt sind, ein Covid-Zertifikat über das Formular des Bundesamtes für Gesundheit beantragen. Ausstellbar sind Zertifikate für Personen, welche mit einem PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet und mittlerweile aus der Isolation entlassen wurden. Über den folgenden Link gelangen die betroffenen Personen direkt zum Antragsformular https://covidcertificate-form.admin.ch/. Interessierte Personen müssen das Zertifikat für Genesene selber beantragen, es wird nicht automatisch ausgestellt.

Nach Ausfüllen dieses Formulars wird das Zertifikat per Post zugestellt. Die Bearbeitung kann in der Anfangsphase einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Vorab-Zustellung des Zertifikats oder ein Versand per E-Mail ist leider nicht möglich. Personen, welche über keinen Zugang zum Internet verfügen, können sich bei der kantonalen Corona-Infoline (Tel. 0800 463 666, Mo-So 8:00-17:00) melden.

Bei Personen, welche aktuell erkrankt sind oder künftig noch mit Covid-19 infiziert werden, wird das Zertifikat beim Abschluss der Isolation direkt durch das Contact Tracing Basel ausgestellt. Die aktuelle Gültigkeit des Zertifikats beträgt 6 Monate nach dem Testdatum des positiven PCR-Tests.

Für Genesene mit einem positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnis kann kein Covid-Zertifikat ausgestellt werden. Diesen Personen wird empfohlen, sich ab vier Wochen nach durchgemachter Erkrankung mit einer einmaligen Impfdosis gegen Covid-19 impfen zu lassen und dabei ein Zertifikat zu beantragen.

Covid-Zertifikat für (negativ) Getestete

Für Getestete (Personen mit negativem Testergebnis) ist ab Ende Juni ein Ausliefern des Zertifikats nach einem negativen PCR-Testergebnis direkt durch das Labor respektive nach einem Antigen-Schnelltest-Ergebnis durch die Teststelle vorgesehen. Für Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt. Nach einem positiven Antikörpertest reicht hingegen eine einmalige Impfdosis gegen Covid-19, um ein Zertifikat beantragen zu können. Weitere Informationen stehen laufend zur Verfügung (Covid-Zertifikat (admin.ch) oder Informationen zum Coronavirus (Covid-19) - Covid-Zertifikat (bs.ch)

Covid-Zertifikat für vollständig Geimpfte

Alle vollständig geimpften Personen, die bei der Registrierung oder Impfung eine Mobiltelefonnummer angegeben haben, die validiert wurde, erhalten ab kommenden Montag, 21. Juni 2021, eine SMS. Die SMS enthält einen Internet-Link zu einem Online-Formular, das ausgefüllt werden muss, um ein Covid-Zertifikat zu beantragen. Detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf des SMS-Versandes oder zur Dauer des Ausstellens des Zertifikates sind nicht möglich.

Bestimmte Personen, bei welchen keine validierte Mobiltelefonnummer im System hinterlegt ist (z.B. auch Impfungen des Personals in Spitälern und in Pflegeheimen), erhalten einen Brief mit einem Link auf das Online-Formular zur Beantragung des Covid-Zertifikats. Das Covid-Zertifikat kann anschliessend über einen geschützten Download-Link als PDF heruntergeladen werden. Personen, welche über keinen Zugang zum Internet verfügen, können sich telefonisch beim Impfzentrum melden (Tel. 0800 555 655, Mo-So 8:00-17:00).

Bereits ab dieser zweiten Wochenhälfte werden probehalber erste Covid-Zertifikate bei Zweitimpfungen direkt vor Ort im Corona Impfzentrum Basel-Stadt ausgestellt. Auch diese Personen erhalten IT-systembedingt ab 21. Juni 2021 nochmals eine SMS.

Nach dem 21. Juni 2021 geimpfte Personen erhalten das Zertifikat digital als PDF oder auf Wunsch direkt vor Ort im Impfzentrum ausgestellt.

Zum Einsatzbereich des Zertifikates

Der Entscheid zum Anwendungsbereich des Covid-Zertifikates liegt beim Bundesrat. Vorgesehen ist der Einsatz bei Grossveranstaltungen in der Schweiz, welche im Juli 2021 geplant sind. Zudem wird das Zertifikat ab Anfang Juli 2021 mit dem Zertifikat der EU kompatibel sein. Ausgeschlossen vom Einsatz sind Bereiche des alltäglichen Lebens, z.B. öffentlicher Verkehr, Detailhandel oder private/religiöse Veranstaltungen.

Mit Blick auf mögliche geplante Auslandferien ist zu beachten, dass das Covid-Zertifikat für Reisen vorgesehen ist und ab Anfang Juli EU-kompatibel sein soll, jedoch keine Garantie für die Einreise in andere Länder darstellt. Da die Regelungen von Land zu Land verschieden sind und sich kurzfristig ändern können, sind reiseinteressierte Personen gebeten, sich direkt beim Bundesamt für Gesundheit (Auslandsreisen und weltweite Zahlen (admin.ch), bei den Behörden des Ziellandes oder der Fluggesellschaft über die genauen Reisebedingungen zu informieren.

Weitere Informationen werden laufend vom Bundesamt für Gesundheit (Covid-Zertifikat (admin.ch) und auf der kantonalen Website Informationen zum Coronavirus (Covid-19) - Covid-Zertifikat (bs.ch) veröffentlicht.

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