Ab 1. Juli 2021: Gleichlautende Spitallisten für Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben ihre gleichlautenden Spitallisten genehmigt und damit in der Spitalplanung einen schweizweit beachteten Meilenstein erreicht. Die gleichlautenden Spitallisten dienen als Grundlage der künftigen Spitalversorgung. Das Leistungsangebot wird stärker gebündelt, Tendenzen zur medizinischen Überversorgung in einzelnen Bereichen werden gemeinsam mit den Leistungserbringern reduziert. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und die hohe Qualität der Versorgung bleiben erhalten. Die gleichlautenden Spitallisten treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft.

Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (Basel-Stadt) und Thomas Weber (Basel-Landschaft) haben heute an einer gemeinsamen Medienkonferenz die gleichlautenden Spitallisten beider Kantone für die Jahre 2021 bis 2025 präsentiert. Die gleichlautenden Spitallisten schreiben das vorhandene Angebot nicht wie bisher jeweils fort, sondern richten sich im Bereich der Akutsomatik neu nach einer gemeinsamen Versorgungsplanung, die den Bedarf der Bevölkerung ins Zentrum stellt. Damit werden die Weichen gestellt für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung des Gesundheitswesens in der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR). Die neuen Spitallisten sind das Resultat eines systematischen datengestützten Vorgehens, das durch die externe Fachkommission GGR eng begleitet wurde. In der Psychiatrie und der Rehabilitation werden die bestehenden Leistungsaufträge bestätigt. Für diese Bereiche wird nun ebenfalls eine bedarfsorientierte gemeinsame Versorgungsplanung erarbeitet, auf deren Grundlage die Leistungsaufträge per 2024 neu vergeben werden.

Die gleichlautenden Spitallisten stellen ein Novum dar, denn sie sind das Ergebnis eines bikantonal durchgeführten Bewerbungsverfahrens. Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind damit die ersten Kantone, die sich gemeinsam ihrer verfassungsmässigen Aufgabe der Spitalplanung stellen. Die beiden Basler Kantone ermittelten anhand transparenter und rechtsgleicher Kriterien die Spitäler, welche den grössten Nutzen für die Bevölkerung der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) beider Basel erbringen. Neu werden die Leistungsaufträge pro Spitalstandort und nicht mehr insgesamt pro Spitalbetrieb vergeben.

Moderater Koordinations- und Konzentrationsprozess

Mit den gleichlautenden Spitallisten leiten die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft einen moderaten Koordinations- und Konzentrationsprozess ein. 466 Leistungsaufträge wurden in der Akutsomatik erteilt, 157 bestehende Leitungsaufträge nicht mehr erneuert – teilweise aufgrund eines Verzichts des betroffenen Spitals, teilweise aufgrund von methodisch gestützten Entscheiden. In 17 Spitalleistungsgruppen mit vermuteter Überversorgung wird die Gesamtmenge der Fälle im GGR neu über einen Dialog mit den Leistungserbringern gesteuert. Mit dieser regulatorischen Vorgabe wird die Leistungsmenge um rund 3‘200 Fälle pro Jahr reduziert. Die medizinischen Gebiete, die neu einer Mengensteuerung unterliegen, sind insbesondere einzelne Leistungsgruppen aus den Bereichen Bewegungsapparat (Orthopädie), Urologie, Hals-Nasen-Ohren, Augenheilkunde und Kardiologie. Bei einem durchschnittlichen Basis-Fallpreis (Baserate) von derzeit rund 10‘000 Franken wird bis 2024 ein Einsparvolumen für Versicherer und Kantone in der Höhe von insgesamt rund 34 Millionen Franken pro Jahr erschlossen.

Wahlfreiheit und Qualität werden gestärkt

Die Bevölkerung von Basel-Landschaft und Basel-Stadt hat weiterhin die freie Wahl zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Spitälern. In den Spitalleistungsgruppen, welche der Mengensteuerung unterliegen, sind sieben oder mehr Anbieter auf dem Markt. 95 Prozent der Leistungen können auch in Zukunft in vier oder mehr Spitälern im GGR nachgefragt werden. Durch die hohen Anforderungen an die Listenspitäler wird die Qualität spezialisierter, relativ selten erbrachter Spitalleistungen gestärkt.

Gleichlautende Spitallisten als grosser Schritt in der Umsetzung des Staatsvertrags

Die gleichlautenden Spitallisten in den beiden Basel basieren auf dem Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung, den die Bevölkerung in beiden Kantonen am 10. Februar 2019 mit grossem Stimmenmehr angenommen hat, und sie entsprechen den drei übergeordneten politischen Zielen: Erstens eine optimierte Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung in beiden Kantonen, zweitens die deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich und drittens die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.

Spitallisten treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft

Die gleichlautenden Spitallisten treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft. Sie sind bis zum 31. Dezember 2025 befristet, wobei für die Psychiatrie und die Rehabilitation aufgrund einer gemeinsamen Versorgungsplanung bereits per 1. Januar 2024 eine Überarbeitung vorgesehen ist.

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