Antrag Spielerschutz kleine Pokerturniere




Antrag auf Schulungs- und Konzeptbestätigung für kleine Pokerturniere

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Spielerschutz (§ 7 EG BGS, Art. 39 Abs. 7 VGS, Art. 36 Abs. 1 Bst. e BGS)


 

Schulung (§ 7 EG BGS)

Mindestens eine Person, die im Erkennen von spielsuchtgefährdeten Personen geschult ist, muss während der Turnierdauer vor Ort anwesend sein (§ 7 EG BGS).

Spielen ohne Sucht bietet in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt eine Spielerschutz-Schulung an. Die Schulung findet monatlich jeweils am dritten Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr in Form einer Videokonferenz statt und wird von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel durchgeführt. Für weitere Informationen sowie für das Einschreibeformular klicken Sie bitte hier.

Die Spielerschutz-Schulung kann auch bei einer anderen Fachorganisation absolviert werden.

Gebühren:

Für die Schulung durch Spielen ohne Sucht wird eine entsprechende Gebühr erhoben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf ihrer Website. Für die Anerkennung von Schulungen bei anderen Fachorganisationen können nach § 2 Abs. 2 bis zu CHF 200.- in Rechnung gestellt werden.

Für die Anerkennung einer bereits absolvierten Schulung ist der „Antrag auf Schulungs- und Konzeptbestätigung für kleine Pokerturniere“ an poker-spielerschutz@bs.ch einzureichen.

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Konzept (Art. 39 Abs. 7 VGS)

Wenn die Veranstalterin 12 oder mehr kleine Pokerturniere pro Jahr am gleichen Ort durchführen will, muss sie ein Konzept einreichen, das Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und das illegale Spiel aufzeigt (Art. 39 Abs. 7 VGS).

Für die Überprüfung des Konzepts nach § 2 Abs 3 werden bis zu CHF 400.- in Rechnung gestellt.

Das Konzept ist gemeinsam mit dem „Antrag auf Schulungs- und Konzeptbestätigung für kleine Pokerturniere“ an poker-spielerschutz@bs.ch einzureichen.

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Informationen zum Schutz der Teilnehmenden vor exzessivem Geldspiel (Art. 36 Abs. 1 Bst. e BGS)

Flyer gegen exzessives Geldspiel werden mit der Schulungs- und Konzeptbestätigung der Veranstalterin zugestellt. Nachbestellungen sind unter poker-spielerschutz@bs.ch kostenlos möglich.

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Download Antrag

Die Bearbeitungszeit des „Antrages auf Schulungs- und Konzeptbestätigung für kleine Pokerturniere“ kann bis zu einem Monat dauern. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Schulungs- und Konzeptbestätigung für kleine Pokerturniere, die dem Bewilligungsformular für kleine Pokerturniere beigelegt werden muss. Das Bewilligungsformular für kleine Pokerturniere ist ein Monat vor Durchführung des Pokerturniers einzureichen (§ 2 VO EG BGS).

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