Finanzierung
Die Kosten für eine stationäre / teilstationäre Therapie oder Nachsorge werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse oder von der Abteilung Sucht übernommen. Dabei kommt es darauf an, in welcher therapeutischen Institution die Behandlung erfolgt.
Therapie und Nachsorge finanziert über das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Bei ärztlich-klinisch geleiteten Einrichtungen werden die Kosten einer Suchttherapie in der Regel von den Krankenkassen übernommen. In diesem Fall können sich Betroffene direkt selbst, über Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder über eine Fachperson in der Klinik anmelden. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Suchtberatungsstellen sind gerne bei der Vermittlung in eine stationäre Therapie behilflich.
Therapie und Nachsorge im nicht KVG-Bereich
Für eine Suchttherapie oder Nachsorge die nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, übernimmt bei Sozialhilfe-Bezügerinnen und Bezüger unter bestimmten Voraussetzungen der Kanton die Finanzierung. Dazu muss über eine spezielle Indikationsstelle ein Antrag für die Behandlung erfolgen sowie ein Gesuch um Kostenübernahme gestellt werden. Die betroffenen Personen müssen sich direkt bei den Indikationsstellen melden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Kostenübernahme.
Im Kanton Basel-Stadt sind folgende Stellen zur Indikationsstellung befugt:
- Gesundheitsdepartement Basel-Stadt – Abteilung Sucht,
Malzgasse 30, 4001 Basel, Tel.: +41 61 267 89 00 - Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel,
Wilhelm Klein-Strasse 27, 4056 Basel, Tel.: +41 61 325 51 10 - Suchthilfe Region Basel, Beratungszentrum,
Mühlhauserstrasse 111, 4056 Basel, Tel.: +41 61 385 22 00
Auf Antrag der Indikationsstellen überprüft die Abteilung Sucht eine Therapiekostenübernahme durch den Kanton Basel-Stadt.
Für IV-Bezügerinnen und Bezüger und Personen mit Erwerbseinkommen gelten besondere Regelungen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die oben genannten Indikationsstellen.
Richtlinien, Merkblätter und Formulare
Richtlinien Kostengutsprachen
Informationen Kostengutsprachen
Formulare Kostengutsprachen
- Indikationsstellung für Suchttherapie und Nachsorge (PDF, 930 KB)
- Indikationsstellung für stationäre Krisenintervention (PDF, 693 KB)
- Gesuch des Klienten für einen finanziellen Beitrag an eine Suchttherapie oder Nachsorge (PDF, 929 KB)
- Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht (PDF, 519 KB)
- Ein- und Austrittsmeldung Suchttherapie oder Nachsorge (PDF, 729 KB)
- Bericht zum Behandlungsverlauf für Suchttherapie und Nachsorge (PDF, 526 KB)