Tipps für Mitarbeitende

Oft merken Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen als erste, dass jemand Probleme mit Suchtmitteln hat. Es kann sein, dass sie wegen verändertem Verhalten aufmerksam werden, den verstecken Konsum von Suchtmitteln beobachten oder von den Betroffenen in das Problem eingeweiht und zur Verschwiegenheit gebeten werden.

Ansprechen statt Wegschauen oder Verheimlichen

Am meisten gedient ist allen, wenn ein offenes Gespräch geführt werden kann. Dabei empfiehlt es sich, folgende Regeln zu beachten:

Sorgen äussern und Beobachtungen schildern

Vermitteln Sie der betroffenen Person, dass ihre Veränderung auffällt. Achten Sie darauf, aus Ihrer Sicht zu sprechen und bei Ihren Beobachtungen und Wahrnehmungen zu bleiben: „Mir ist aufgefallen...“ „Ich mache mir Sorgen...“, „Ich habe den Eindruck...“, Der Suchtmittelkonsum  muss nicht im Zentrum stehen.

Keine Diagnose stellen

Begriffe wie „Alkoholiker“ oder „Süchtig“ wecken meistens Widerstand und hemmen die Kommunikation. Eine Diagnose kann und sollte nur durch eine Fachperson gestellt werden.

Kein Eingeständnis verlangen

Erwarten Sie nicht, dass die betroffene Person zugibt, ein Suchtproblem zu haben. Oft leugnen betroffene Menschen ihre Schwierigkeiten im Umgang mit Suchtmitteln, denn diese sind bedrohlich und nur schwer zu akzeptieren.  Sehen Sie das Gespräch als eine Chance, die zu einer Veränderung beitragen kann, aber nicht muss.

Sie sind für die Suchtprobleme nicht verantwortlich

Eigene Situation im Auge halten

Mitarbeitende sind nicht dafür verantwortlich, Suchtprobleme von Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz zu lösen. Ebenso wenig sollte aus Sorge um den Kollegen oder die Kollegin das Problem verheimlicht oder Fehlleistungen ausgebügelt werden. Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung. Dies kann innerbetrieblich (bei Kollegen, Vorgesetzten, Personaldienst etc.) oder bei einer externen Fachstelle sein.

Arbeitssicherheit hat Vorrang

Zögern Sie nicht, Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten Mitarbeitende mit einem problematischen Suchtmittelkonsum zu melden, wenn Sie vermuten, dass die Arbeitssicherheit gefährdet ist.

Keine therapeutischen Aufgaben übernehmen

Es ist Aufgabe von Fachpersonen, die betroffene Person zu unterstützen. Falls die betroffene Person für Sie zur Belastung wird, dürfen Sie Grenzen setzen. Sie können aber zum Beispiel als Unterstützung der betroffenen Person bei Bedarf Adressen von Fachstellen geben.

Nehmen Sie bei weiteren Fragen gerne Kontakt mit der Abteilung Sucht auf: Tel. 061 267 89 00