Unterstützung

Kokain kann zu gesundheitlichen Problemen führen und abhängig machen. Je früher ein möglicherweise problematischer Kokainkonsum erkannt wird, desto besser kann er behandelt werden.

Möglichkeiten und Angebote um den Kokainkonsum zu verändern

Es gibt unterschiedliche Wege, einen  problematischen Kokainkonsum zu behandeln. Es kann hilfreich sein, mit einer Vertrauensperson über dieses Thema zu sprechen, wie z.B. jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden.

Folgende Angebote können in Anspruch genommen werden:

  • Ambulante Angebote von Suchtberatungsstellen, Hausarztpraxen, PsychologInnen  und PsychiaterInnen
  • Stationäre Therapie
  • Selbsthilfemanuale

Die Behandlung eines problematischen Kokainkonsums kann vielfältig gestaltet sein und die Ziele können individuell definiert werden.

Bei abstinenzorientierten Therapien wird der dauerhafte Verzicht auf die entsprechende Substanz als oberstes Behandlungsziel angesehen. Heutzutage werden aber auch Massnahmen befürwortet, die zu einer Verringerung schädlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Drogen führen.

Ambulante oder stationäre Behandlung

Bei einer ambulanten Behandlung bleibt die betroffene Person zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung und kann z.B. weiterhin zur Arbeit gehen und/oder sich um ihre Kinder kümmern. Die Betroffenen gehen ein- oder mehrmals wöchentlich zur Einzel- oder Gruppentherapie.

Bei einer stationären Behandlung entsteht durch den geregelten Ablauf im Therapiealltag ein Abstand zu früheren Lebens- und Verhaltensweisen.

Wahl der Behandlung

Im Kanton Basel-Stadt gibt es ein vielfältiges stationäres und ambulantes  Hilfeangebot, sowohl für selbstbetroffene Personen wie auch für deren Angehörige. Welcher dieser Behandlungsansätze zu welchem Zeitpunkt für die zu behandelnde Person am erfolgversprechendsten ist, ist sehr genau abzuwägen. Fachpersonen bieten Rat für Fragen rund um Probleme mit Kokain. Sie helfen Betroffenen bei der Organisation eines Kokain-Konsum-Stopps und begleiten sie in der Zeit während und nach der Behandlung. Mitarbeitende solcher Stellen unterstehen der Schweigepflicht. Sie können sich auch an die Hausarztpraxis wenden.