Entwöhnung

In der Phase der Entwöhnung trainieren Betroffene das Leben ohne Heroin. Das Trainieren von neuen Gewohnheiten und Fertigkeiten braucht Zeit. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Klinikaufenthalt zur Entwöhnung sowie eine ambulante, ärztliche Behandlung.

Möglichkeiten einer Entwöhnung

Eine erfolgreiche Entwöhnung setzt voraus, dass der/ die Betroffene selbst eine Veränderung will und motiviert ist, sein Ziel zu erreichen.

Eine Entwöhnung kann stationär wie auch ambulant durchgeführt werden und dauert zwischen einigen Wochen und einigen Monaten.

Bei einer stationären Entwöhnung entsteht durch den geregelten Ablauf im Klinikalltag ein Abstand zu früheren Lebens- und Verhaltensweisen. Eine solche Behandlung kann in einer geeigneten Suchtklinik nach dem Krankenversicherungs-gesetz (KVG) oder in einer therapeutsichen Gemeinschaft (kantonale Finanzierung) erfolgen. Die Überweisung in eine Suchtklinik muss durch einen Arzt erfolgen, der Eintritt in eine therapeutische Gemeinschaft geschieht in der Regel über eine Indikationsstelle.

Bei einer ambulanten Entwöhnung bleibt die betroffene Person zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung und kann z.B. weiterhin zur Arbeit gehen und/oder sich um ihre Kinder kümmern. Eine solche Behandlung kann in einer Beratungsstelle oder bei einem niedergelassenen Psychiater durchgeführt werden. Die Beratungsstellen arbeiten hierbei mit evidenzbasierten (nachweislich wirksamen) Methoden und Programmen.

Wer weniger oder gar kein Heroin mehr konsumieren will, muss allenfalls seine Lebensgewohnheiten umstellen und sich Fragen stellen wie beispielsweise:

  • Wie halte ich Stress und Spannungen ohne Heroin aus?
  • Wie gestalte ich meine sozialen Beziehungen?
  • Wie gehe ich mit meiner Freizeit um?
  • Wieso habe ich angefangen Heroin zu konsumieren?
  • Wie kann ich Angst, Unsicherheit, Einsamkeit, Druck besser bewältigen?
  • Wie halte ich Stress und Spannungen ohne Heroin aus?