Entzug

Bei Personen mit einer schweren Alkoholabhängigkeit beginnt die Behandlung häufig mit einem körperlichen Entzug. Dabei wird der Alkohol schrittweise oder abrupt abgesetzt.

Entzugserscheinungen

Bei einem Entzug können Entzugserscheinungen auftreten. Daher sollte ein Entzug mit ärztlicher Begleitung und nie alleine zu Hause durchgeführt werden.

Häufige Entzugserscheinungen sind u.a. Zittern, starkes Schwitzen, erhöhter Puls, Blutdruckveränderung, Konzentrationsstörungen, Nervosität, Reizbarkeit und Stimmungsschwankungen.

Die Entzugserscheinungen gehen nach sieben bis zehn Tagen vorüber. Häufig werden ärztlich verordnete Medikamente eingesetzt, welche die Entzugserscheinungen verhindern oder zumindest mildern.

Ob und welche Entzugsbehandlung notwendig ist, kann eine Suchtberatungsstelle oder der Arzt/die Ärztin abklären. Diese helfen der betroffenen Person auch, den Entzug zu organisieren.

Ambulanter oder stationärer Entzug

Der Entzug kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Ein ambulanter Entzug sollte unter ärztlicher Kontrolle und mit Unterstützung von Fachpersonen im privaten Umfeld stattfinden. Dadurch entstehen keine langen Arbeitsabsenzen und keine Trennung von der Familie und Freunden.

Der Entzug wird von der Grundversicherung aller Krankenkassen bezahlt.

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