Tipps für Führungspersonen

Was tun, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ein Suchtproblem hat?

Ansprechen statt wegschauen

Suchtmittelabhängige Personen versuchen in der Regel ihre Abhängigkeit vor anderen zu verbergen. Nicht selten werden sie darin durch das Stillschweigen ihres persönlichen und beruflichen Umfeldes unterstützt. Diese Tabuisierung kann zur Chronifizierung der Abhängigkeit beitragen.

Führungsverantwortliche haben die Aufgabe, ein mögliches Suchtproblem anzusprechen. Sucht ist eine Krankheit, die behandelbar ist. Indem Vorgesetzte bei Suchtproblemen aktiv vorgehen, leisten sie auch einen wertvollen Beitrag für das Betriebsklima.

  • Erhöhen Sie Ihre Aufmerksamkeit. Gehen Sie den negativen Veränderungen im Arbeits- und Leistungsverhalten nach. Halten Sie Fakten und Beobachtungen über einen Zeitraum von ein bis zwei Monaten fest.
  • Suchen Sie ein erstes Gespräch mit der betroffenen Person. Fragen Sie nach deren Befindlichkeit und der eigenen Einschätzung zur Arbeitsleistung. Konzentrieren Sie sich dabei auf Fakten und die vorgängig notierten Beobachtungen. Teilen Sie ihre Beobachtungen sachlich mit. Legen Sie Massnahmen und die Frist zur Veränderung fest. Stellen Sie keine Diagnosen und verzichten Sie auf Vorwürfe! Konzentrieren Sie sich auf die berufliche Ebene.
  • Wenn nach Ablauf der Frist keine Verbesserung eintritt, sind weitere Gespräche notwendig. Empfehlenswert ist der Beizug weiterer Personen: z.B. Interner Personaldienst, Betriebliche Sozialberatung oder Fachpersonen externer Suchtberatungsstellen. In diesem Gespräch wird die Suchtproblematik angesprochen. Dem Mitarbeitenden werden Hilfsangebote vorgeschlagen (z.B. ärztliche Untersuchung, Behandlung bei Fachpersonen von Suchtberatungsstellen, u.a.) und der Mitarbeitende wird auch über die betrieblichen Folgen informiert, falls das Problem anhält.

Es gibt keinen fixen Leitfaden für ein erfolgreiches Gespräch. Die Erwartungen sollten nicht zu hoch gesteckt sein. Denn auch wenn Mitarbeitende unerfreut oder bagatellisierend reagieren, können solche Gespräche wirksam sein.

Führungskräfte sollten sich vergegenwärtigen:

  • Ich sage der betroffenen Person, wie ich sie im Moment erlebe (Verhalten) und was zu beanstanden ist (Leistung). Was mein Gegenüber mit dieser Mitteilung macht, bleibt seine Entscheidung.
  • Ich biete Unterstützung zur Veränderung an und unterbreite konkrete Hilfsangebote. Ob mein Gegenüber sich darauf einlässt, steht in seinem Ermessen.
  • Ich zeige zu erwartende Konsequenzen auf. Ob mein Gegenüber diese ernst nimmt, ist meine Hoffnung, nicht aber meine Verantwortung.

Quelle: Broschüre DHS, Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz

Bieten Sie Hilfe an, verbunden mit konkreten Forderungen

Transparenz und Verbindlichkeit im Umgang mit Mitarbeitenden, die gefährdet sind eine Substanzabhängigkeit zu entwickeln, erhöht die Bereitschaft zur Annahme von Hilfsangeboten.

Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG, Art.82) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen.

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